Kriterien bei der Auswahl des passenden Kinderkontos

Angebote an Kinderkonten gibt es bei vielen verschiedenen Banken, die allesamt ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich bringen. Wir möchten Ihnen daher die unserer Meinung nach wichtigsten Kriterien bei der Auswahl eines passenden Kinderkontos mit auf den Weg geben:

  • Kein festgeschriebener Geldeingang: Sie sollten frei entscheiden können, wie viel Geld Sie auf das Kinderkonto einzahlen
  • Bareinzahlungen sollten möglich sein – auch vom Kind, wenn dieses beispielsweise sein Taschengeld auf das Konto einzahlen möchte
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Startguthaben / Prämien
  • Sicherheit
  • Kein Dispositionskredit und keine Möglichkeit der Überziehung, damit das Kinderkonto nicht zur Schuldenfalle wird
  • Kostenlose beleglose Buchungen
  • Verzinsung des Guthabens (Freistellungsauftrag nicht vergessen)
  • Verschiedene Optionen für die Verfügung müssen angeboten werden (Debitkarte oder Bankkarte, PIN für Geldabhebungen, Prepaid-Kreditkarte, Bareinzahlungen, Barauszahlungen am Schalter oder am Automaten und anderes)
  • Konto "wächst" mit dem Kind mit – aus einem Kinderkonto wird ein Jugendkonto und ein klassisches Girokonto

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere nachfolgende Vergleichstabelle, um genau prüfen zu können, welcher Anbieter die für Sie optimalen Kriterien bereithält.

Kinderkonto Vergleich 2024

Kontoname
Kontoführung
Alter
Bargeld
Karten
Filialen
Besonderheiten
Top
0 Euro Kontoführung
7-18 Jahre
Bargeld: weltweit an Geldautomaten mit Visa-Zeichen (Visa-Debitkarte) oder an rund 9.000 Geldautomaten in Deutschland (girocard)
kostenlose comdirect Bankkarte (Visa-Debitkarte)
+ kostenlose girocard (Debitkarte) auf Wunsch
Filialen
Apple Pay, Google Pay, kontaktloses Bezahlen; Kontosteuerung über die Mobile App comdirect Mobox; Kostenlose Bargeldeinzahlung am Schalter und am Einzahlungsautomaten der Commerzbank
0 Euro Kontoführung
0-17
Bargeld: weltweit an Geldautomaten mit der Visa Debitkarte
DKB Visa Debitkarte
Filialen
Apple Pay, Google Pay, kontaktloses Bezahlen; Banking-App mit Echtzeitumsätzen und Card Control

Kinderkonto Ratgeber

Was ist ein Kinderkonto und welchen Zweck erfüllt es?

Viele Eltern eröffnen bereits in jungen Jahren für ihren Sohn oder ihre Tochter ein Kinderkonto. Die Entscheidung für das Kinderkonto fällt dabei nicht immer zufällig. Jeder Erwachsene weiß inzwischen, dass die traditionellen Sparbücher nicht mehr die Zinsen abwerfen, die man sich von einer Geldanlage gerne wünscht. Warum daher in ein Sparbuch investieren, welches wenig Flexibilität in der Handhabung mit sich bringt und obendrein auch keine Rendite erwirtschaftet, wenn ein Kinderkonto doch ähnlich wie ein Girokonto für Erwachsene gehandhabt werden kann?

Ein Girokonto für Kinder wird auf Guthabenbasis geführt. Für dieses können eine Bankkarte, zum Bargeld-Abheben vom Automaten, sowie Online-Banking beantragt werden. Die finanziellen Mittel, die dabei monatlich zur Verfügung stehen, können für das Kind individuell begrenzt werden, sodass dem Nachwuchs kein voller Zugriff auf die Ersparnisse eingeräumt werden muss. Zudem kann ein Kinderkonto zusätzlich mit einer Prepaid-Kreditkarte aufgewertet werden, für die Ihr Kind jedoch mindestens 7 Jahre alt sein muss. Eine richtige Kreditkarte gibt es erst ab Volljährigkeit, also 18 Jahren.

Sinnvoll ist ein Kinderkonto dann, wenn das Taschengeld, Geldgeschenke, Geld für den Urlaub, das Azubigehalt oder auch andere Zahlungen, die an das Kind gerichtet werden und über die das Kind verfügen kann, auf ein Konto eingezahlt werden sollen. Viele Verwandte und Bekannte oder auch Freunde tun sich schwer, den Kindern das Geld in bar zu geben. Dies wird oftmals als zu unpersönlich und zu unsicher eingestuft. Ein Kinderkonto, auf welches das Geld überwiesen werden kann und wo das Geld auch ordentlich verwaltet wird, ist dahingehend die bessere und sichere Alternative.

Zudem kann dem Kind ab einem gewissen Alter die Möglichkeit eingeräumt werden, zumindest teilweise über das Guthaben auf dem Kinderkonto zu verfügen. Das Kind lernt so automatisch den Umgang mit dem Geld und neben dem Sparen findet ein Lerneffekt statt, der aufzeigt, dass die bereitgestellte Kapitalanlage verschieden genutzt werden kann.

Unser Hinweis: Ab dem 7. Lebensjahr wird Kindern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine sogenannte beschränkte Haftung der Geschäftsfähigkeit eingeräumt. Zu dieser beschränkten Geschäftsfähigkeit zählt unter anderem der Taschengeldparagraph, der es den Kindern ermöglicht, ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Vertrag einzugehen, der auch wirksam ist. Das bedeutet, dass die Kinder eigenständig Waren kaufen dürfen, die sie von ihrem eigenen Geld bezahlen können. Trotz alledem haben Eltern das Recht, den Kauf bestimmter Waren zu verbieten.

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Kinderkonto vs. Erwachsenenkonto: Welche Unterschiede bestehen?

Kinderkonto Erwachsenenkonto
Wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt Überziehungen werden ermöglicht, Dispositionskredit werden je nach Bonität eingeräumt
Kreditkarte kann ausschließlich als Prepaid-Karte und ab einem Alter von 7 Jahren hinzugefügt werden Klassische Kreditkarte und Prepaid-Kreditkarte sind möglich
Kontoführungsgebühren werden in der Regel nicht erhoben Je nach Bankhaus fallen monatliche Gebühren und Gebühren für Transaktionen an
Guthabenverzinsung je nach Anbieter Guthabenverzinsung in der Regel nur bei Kombination von Girokonto und Tagesgeldkonton

Wie alt muss das Kind bei der Eröffnung eines Kinderkontos sein? Welche Unterlagen werden benötigt?

Kleine Familie mit Kinderkonto Vertrag

Konzentrieren Sie sich auf ein klassisches Kinderkonto, dann können Sie dieses bei vielen Anbietern direkt nach der Geburt des Kindes eröffnen. Bedenken Sie bitte, dass für die Eröffnung des Kontos diverse Unterlagen benötigt werden. Diese sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Eventuell Kinderausweis oder Personalausweis des Kindes (Personalausweis kann ab einem Alter von 12 Jahren für das Kind beantragt werden)
  • Personalausweis der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils
  • Bei alleinerziehenden Eltern muss eine Sorgerechtsbescheinigung vom Jugendamt vorliegen

Hinweis: Die Sorgerechtsbescheinigung zeigt auf, dass das alleinige Sorgerecht ausgeübt wird. Diese Bescheinigung stellt das Jugendamt nach Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis des entsprechenden Elternteils gebührenfrei aus. Achten Sie bitte darauf, dass diese Sorgerechtsbescheinigung nicht älter als drei Monate ist, wenn Sie diese für die Eröffnung des Kinderkontos zum Einsatz bringen möchten.

Wann der richtige Zeitpunkt für die Eröffnung eines Kinderkontos ist, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Sie können das Konto bei vielen Bankhäusern schon mit 0 Jahren, ab 1 Jahr, ab 4 Jahren oder ab 6 Jahren eröffnen. Vielleicht aber auch ab 3, ab 7 oder ab 12 beziehungsweise ab 13 Jahren? Überlegen Sie in diesem Zusammenhang einfach, wann es aus Ihrer Sicht für Ihr Kind Sinn macht.

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Wie kann ein Kinderkonto eröffnet werden?

Egal ob Kinderkonto, Jugendkonto, Schülerkonto, Taschengeldkonto oder Azubikonto – ein Konto wird immer auf den Namen des Kindes eröffnet. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte treten lediglich als Bevollmächtigte in Erscheinung. Die Vollmacht über das Konto erlischt dann, wenn das Kind 18 Jahre alt ist. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern, da die Vollmacht automatisch erlischt und keine Formalitäten notwendig werden.

Eröffnen Sie das Kinderkonto online bei einer Direktbank, dann müssen beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag auf die Kontoeröffnung unterschreiben und sich gegenüber dem Bankhaus legitimieren (Post-Ident, Video-Ident). Liegt das Sorgerecht in den Händen eines Elternteils, dann muss lediglich das sorgeberechtigte Elternteil die Kontoeröffnung vornehmen. Die Unterlagen, die für die Eröffnung benötigt werden, haben wir bereits benannt.

Da es sich beim Kinderkonto um ein Guthabenkonto handelt, spielt die Schufa bei der Eröffnung des Kontos keine Rolle. Selbst wenn die Schufa der Eltern negative Einträge aufweist, nimmt dies keinen Einfluss auf die Kontoeröffnung.

Das Kinderkonto und der Geldtransfer

Ähnlich wie beim klassischen Girokonto, ist es beim Kinderkonto möglich, einen Geldtransfer zu realisieren. So kann Geld auf das Konto überwiesen oder in bar eingezahlt werden. Liegt eine entsprechende Bankkarte vor, kann Geld am Automaten abgehoben werden. Als Grundfunktion wird bei Filialbanken immer das Geldabheben am Schalter angeboten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Kind mit Hilfe einer Debitkarte (in Deutschland Girocard mit Co-Branding Maestro-Card / V Pay) das bargeldlose Zahlen zu ermöglichen. Der monatliche Verfügungsrahmen kann von Ihnen festgelegt werden.

Ebenfalls ist es möglich, dem Kinderkonto eine Prepaid-Kreditkarte beizufügen, die ebenfalls auf Guthabenbasis funktioniert, über das Kinderkonto oder jedes beliebige Konto aufgeladen und für das Bezahlen genutzt werden kann. Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind dafür je nach Anbieter mindestens 7 oder 12 Jahre alt sein muss.

Unser Tipp: Prepaid-Kreditkarten für ein Kinderkonto bringen in der Regel eine günstigere Jahresgebühr mit sich als reguläre Prepaid-Kreditkarten. Die Einsatzmöglichkeiten sind jedoch gleich.

Online-Banking mit Hilfe des Kinderkontos ist dann möglich, wenn Sie diese Funktion freischalten lassen. Sie bekommen vom Geldinstitut auf Wunsch die entsprechenden Unterlagen zugeschickt und können den Online-Zugang einrichten. Auch hier ist es möglich, eine Begrenzung bezüglich des Verfügungsrahmens einzurichten.

Eine Überziehung des Kontos ist zu keiner Zeit möglich, da Kinderkonten auf Guthabenbasis laufen. Sollte mehr Geld ausgegeben werden, als auf dem Konto zur Verfügung steht, wird die entsprechende Transaktion nicht ausgeführt.

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Kontonutzung als Elternteil

Sicherlich ist es möglich, dass auch Sie als Elternteil das Konto Ihres Kindes nutzen. Bedenken Sie aber, dass Sie mit der Nutzung beispielsweise kein Geld am Finanzamt oder an Gläubigern "vorbeischmuggeln" können. Zwar kann ein Kinderkonto generell nicht gepfändet werden. Dies bezieht sich aber immer nur auf das Geld, welches regulär dem Kind zusteht.

Wenn Sie Ihr Einkommen auf das Konto des Kindes überweisen lassen und ein Gläubiger beispielsweise eine Pfändung durchführen will, dann kann er Ihr Einkommen auch vom Kinderkonto pfänden. Nutzen Sie das Konto Ihres Kindes daher nicht für Tricks, sondern nur für das Geld, welches dem Kind wirklich zur Verfügung gestellt werden soll.

Einen Zugriff auf das Konto haben Sie solange, bis Ihr Kind volljährig ist und die Vollmacht automatisch erlischt. Theoretisch ist es so, dass bis zum 7. Geburtstag des Kindes nur die sorgeberechtigten Eltern an das Geld herankommen, da das Kind nicht geschäftsfähig ist. Erst mit dem 7. Geburtstag wird dem Kind eine beschränkte Geschäftsfähigkeit zugesprochen und der sogenannte "Taschengeldparagraf" gilt als Richtlinie für die Verfügungen durch das Kind.

Die Verfügungsberechtigung durch die sorgeberechtigten Eltern lässt sich nicht gesondert einschränken, da der Taschengeldparagraf bereits gesetzliche Regelungen vorsieht.

Steuern und steuerliche Vorschriften beim Kinderkonto

Steuererklärung Formular

Wird ein Kinderkonto für den Nachwuchs eröffnet, dann spielt die Besteuerung selbstverständlich eine Rolle. Denn wenn Zinserträge erwirtschaftet werden, müssen diese eventuell versteuert werden.

Bei der Eröffnung des Kinderkontos sollten Sie daher direkt einen Freistellungsauftrag unterschreiben, damit mögliche Zinsen nicht vom ersten Cent an als Kapitalertrag angerechnet werden. In solch einem Fall müssen Sie nämlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und den Solidaritätszuschlag entrichten. Hinzu kommt unter Umständen auch noch die Kirchensteuer.

Wurde der Freistellungsauftrag gestellt, sind 801 Euro steuerfreie Zinseinnahmen pro Jahr für Ihr Kind möglich. Erst danach kann das Finanzamt nach den Steuern greifen.

Unser Tipp: Hat Ihr Kind mehrere Konten, dann können Sie die steuerliche Befreiung auch auf mehrere Konten verteilen.

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Was tun bei Privatinsolvenz?

Die Trennung vom elterlichen Vermögen und dem Vermögen des Kindes hat mehrere Gründe und letztendlich auch Vorteile. In erster Linie soll damit erreicht werden, dass das Vermögen des Kindes geschützt wird. So können Kinder nicht in die Privatinsolvenz rutschen und eine Pfändung an einem Kind darf ebenfalls nicht vorgenommen werden. Sollten die Eltern eine Privatinsolvenz anmelden müssen, ist das Geld des Kindes davon nicht betroffen.

Eine Pfändung, die im Rahmen einer Drittschuldnerhaftung stattfindet, würde nur dann möglich sein, wenn die Eltern – wie bereits erwähnt – ihr Einkommen auf das Konto des Kindes überweisen lassen.

Kinderkonto und Jobcenter / Hartz IV – was gilt es zu beachten?

Jobcenter Logo

Beziehen die sorgeberechtigten Eltern Hartz IV, dann können Kinder über einen Grundfreibetrag verfügen. Das bedeutet, dass das Amt das Geld nicht anrechnen darf. Bei Kindern liegt der Grundfreibetrag bei 3.100 Euro. Und das direkt von Geburt an. Achten Sie in diesem Zusammenhang bitte darauf, dass die Vermögenswerte dem Kind auch zugeordnet werden können.

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Unterhalt aufs Kinderkonto überweisen?

Der Unterhalt steht zwar dem Kind zu, soll aber vom Sorgeberechtigten so eingesetzt werden, dass es dem Kind zugutekommt. Vom Unterhalt sollen somit unter anderem Verpflegung, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten und andere Dinge bezahlt werden. Es ist daher nicht empfehlenswert, den Unterhalt auf das Konto des Kindes zu überweisen.

In Betracht gezogen werden kann dies dann, wenn sich das minderjährige Kind in der Ausbildung befindet und eventuell nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt. Dann kann der Unterhalt direkt an das Kind überwiesen werden, da dieses das Geld dann in der Regel auch selbst zum Einsatz bringt, um die Unterhaltskosten decken zu können.

Alternativen fürs Sparen für Kinder

Neben dem klassischen Kinderkonto bieten sich unter anderem folgende Alternativen für eine Geldanlage bei Kindern an:

Einige dieser Geldanlagen bringen ein erhöhtes Risiko mit sich und empfehlen sich nur dann, wenn das Geld langfristig angelegt werden soll. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich im Vorfeld genau überlegen, wie viel Geld Sie dem Kind zur Verfügung stellen wollen, wie oft Einzahlungen vorgenommen werden und ob das Kind einen Zugriff auf das Geld haben soll. Dementsprechend kann dann über eine Alternative zum Kinderkonto nachgedacht werden.

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Unsere Empfehlung für ein Kinderkonto

Das comdirect JuniorGiro

Natürlich kann nicht pauschal gesagt werden, welches Kinderkonto das beste Kinderkonto ist. Hier gilt es, immer die eigenen Wünsche bei der Auswahl zu berücksichtigen. Nutzen Sie für Ihre Auswahl einfach unsere Vergleichstabelle.

Trotzdem möchten wir Ihnen das "comdirect JuniorGiro" für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren empfehlen. Es bringt folgende Eckdaten mit sich:

  • Echtes Girokonto für Kinder und Jugendliche
  • Keine Kontoführungsgebühren für alle bis 18 Jahre
  • Kein Mindestgeldeingang
  • Kostenlos Bargeld abheben unbegrenzt in Deutschland an rund 9.000 Geldautomaten mit der girocard und 3-mal monatlich weltweit an allen Geldautomaten mit Visa-Zeichen (comdirect Bankkarte)
  • Kostenlose Bargeldeinzahlung am Schalter und am Einzahlungsautomaten der Commerzbank
  • Kontaktlose Bezahlfunktion
  • Mit dem Smartphone bezahlen mit Apple Pay und Google Pay
  • App zum JuniorGiro: die comdirect Mobox
Konto eröffnen
comdirect girocard Muster